Wie funktioniert die Freelancervermittlung?
Bei der Freelancervermittlung agieren Personaldienstleister als professionelle Agentur gegenüber anderen Unternehmen. Die Freelancer bewerben sich bei den Personaldienstleistern, z.B. auf ausgeschriebene Stellen, oder melden sich in den unternehmensinternen Netzwerken an. Werden die Personaldienstleister anschließend von anderen Unternehmen beauftragt, Freelancer für Projekte zu finden, so greifen diese auf den aufgebauten Expertenpool zurück. Anschließend wird zwischen dem Freelancer und dem Personaldienstleistungsunternehmen ein Dienstvertrag und zwischen dem beauftragenden Unternehmen und dem Personaldienstleister ein Service Agreement geschlossen. Dadurch entsteht zwischen allen Parteien ein Dreiecksverhältnis.
Für Unternehmen: Externes Knowhow durch die Freelancervermittlung
Für Bewerber: Projektarbeit als IT-Freelancer
Vor allem in der Besetzung von IT Positionen innerhalb geplanter Projekte hat sich die Freelancervermittlung etabliert. Hochspezialisierte Einsatzbereiche bei renommierten Unternehmen erlauben zukunftsorientierte, spannende Projekte. Durch unsere Kooperationen mit Unternehmen aus nahezu allen Branchen und Größen erhalten Sie einen exklusiven Zugang zu einzigartigen Ausschreibungen. Ihre Vorteile als Freelancer:
Dank uns können Sie sich auf Ihre Projekte konzentrieren, wir kümmern uns um die Details. Neben der Rechnungsstellung beim Kunden übernehmen wir die Vertragsmodalitäten. Steht ihr Projekt kurz vor dem Abschluss? Wir bieten Ihnen proaktiv passende Folgeaufträge an.
Wir betreuen ein Portfolio an namhaften Kunden. Unser Netzwerk reicht vom Start-up bis zum Konzern. Profitieren Sie von exklusiven Projektausschreibungen.
Häufig gestellte Fragen zu der Freelancervermittlung
Das Thema der Scheinselbstständigkeit wird von vielen Unternehmen bei der Beauftragung von Freelancern gefürchtet, weshalb es umso
wichtiger ist, sich bereits im Vorfeld abzusichern. Von Scheinselbstständigkeit wird vor allem gesprochen, wenn Freiberufler in der Arbeit ihrer
Beauftragung von dem beauftragten Unternehmen eingeschränkt und dadurch reguliert werden oder zu sehr im Unternehmen eingebunden sind.
Fragen, die dabei gestellt werden können, sind vor allem:
- Kann sich der Freiberufler frei aussuchen, wann, wo und wie er arbeitet?
- Wird von den Freelancern die Infrastruktur des Unternehmens oder die eigene genutzt?
- Sind die Freiberufler durch die Teilnahme an Unternehmensevents oder durch Unternehmensvorteile, wie Rabatte in dem Unternehmen stark eingebunden?
Falls diese Aussagen zutreffend sind, kann bereits von Scheinselbstständigkeit gesprochen werden. Um dies vorzubeugen, behält die top itservices
AG einen Überblick über den Einsatz, prüft die Einbindung bei ihren Kunden und berät sie, was wie umgesetzt werden darf.